Ankündigungen - Regeländerungen
Spielerzahl im Feldhockey
Der SOA hat auf seiner Sitzung am 12.1.2024 beschlossen, § 32 Abs. 1 SPO DHB mit Wirkung vom 1.4.2024 (Jugendbereich) und zum 1.8.2024 (Erwachsenenspielverkehr unterhalb der Bundesligen) wie folgt zu ändern:
"Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 18 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Sind Teil einer Mannschaft nicht mindestens zwei Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft aus höchstens 17 Spielern."
In den Bundesligen ist die maximale Spielerzahl bereits mit Wirkung zum 1.8.2023 auf 18 festgelegt worden. Eine § 32 Abs. 1 SPO DHB (neu) entsprechende Regelung findet sich in § 27 Abs. 1 Spielordnung des HOCKEYLIGA e.V.
Das Präsidium hat diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 30 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt.
Mönchengladbach, den 15.1.2024
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
Die FIH hat das Regelwerk für Feldhockey zum 1. Januar 2022 modifiziert. Es handelt sich in erster Linie um eine Klarstellungen in Bezug auf die Strafeckenschutzausrüstung, sowie um die Übernahme der Schlenzballannahme („Interception“) aus dem letzten FIH-Briefing, so dass der SRA beschlossen hat, die entsprechenden Änderungen zum Start der Rückrunde am 01.04.2022 zu übernehmen.
Im Detail handelt es sich im Detail um folgende Regeländerungen:
4.2 Spieler dürfen keine Ausrüstung oder Gegenstände tragen, durch die andere Spieler gefährdet werden können.
Feldspielern
- ist es, sowohl zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls bis zu deren Beendigung erlaubt, eine glatte, vorzugsweise durchsichtige oder einfarbige Gesichtsmaske oder eine Gittermaske aus Metall, die eng an die menschliche Gesichtsform angepasst ist, zu tragen. Nach Beendigung einer Strafecke sollen die Spieler ihre Schutzausrüstung so schnell wie möglich ablegen. Falls sich keine passende Möglichkeit zum Ablegen der Schutzausrüstung ergibt, darf diese so lange weitergetragen werden, wie sich die Spieler innerhalb des zu verteidigenden Viertelraums bewegen. Alle Spieler müssen die gesamte Schutzausrüstung ablegen, bevor sie den zu verteidigenden Viertelraum verlassen oder wenn sie vom Schiedsrichter dazu aufgefordert werden; der wichtigste Grund für das Tragen einer Gesichtsmaske zur Abwehr einer Strafecke ist der Schutz des Spielers; Gesichtsmasken, die dem Sinne dieser Richtlinie entsprechen, sollten erlaubt werden.
9.10 Spieler dürfen sich einem Gegenspieler, der einen aus der Luft herunter kommenden Ball annehmen will, nicht auf weniger als 5 m nähern, bevor der Ball angenommen worden ist, sich unter Kontrolle und auf dem Boden befindet. Der Ball darf jedoch innerhalb der 5 m, aber außerhalb der spielbaren Entfernung, abgefangen werden, vorausgesetzt, dies geschieht auf ungefährliche Weise.
Mit sportlichen Grüßen
Mönchengladbach 28.02.2022
Christian Blasch
Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA)
Bezugnehmend auf die DHB Schiedsrichter Mitteilung Nr.: 49 vom 18.10.2021 wird im Bereich des HBW in der Hallensaison 2021/2022 mit folgenden Spielzeiten gespielt:
- Die Spieldauer bei Einzelspielen der Erwachsenenaltersklassen der OL und der 1. VL in der Halle beträgt 4 x 15 Minuten
a. Nach dem ersten und dritten Viertel gibt es eine Viertelpause von einer Minute.
b. Die Halbzeitpause beträgt 10 Minuten.
c. Bei diesen Spielen wird die Spielzeit zur Ausführung einer KE sowie nach einem erzielten Tor nicht angehalten.
d. Keine Auszeit.
- Bei Spielzeiten an Spieltagen der Erwachsenenklassen ab der 2. VL abwärts beträgt die Spielzeit weiterhin 2 x 20 Minuten.
a. Die Halbzeitpause beträgt 5 Minuten.
b. Bei diesen Spielen wird die Spielzeit zur Ausführung einer KE sowie nach einem erzielten Tor nicht angehalten.
c. Keine Auszeit.
Regularien bzgl. der Seitenwahl und des Ballbesitzes bei Spielbeginn entnehmen Sie der DHB Mitteilung Nr.: 49
Aus gegebenem Anlass weise ich auf die Bestimmungen zum Ausfüllen des ESB durch die Vereine gemäß § 31 Abs. 4 SPO DHB und noch einmal auf die diesbezüglichen Strafen gemäß § 50 Abs. 1 SPO DHB hin, wie sie in der Mitteilung DHB - Sport Nr. 177 v. 4.1.2020 zusammenfassend aufgeführt sind.
Im derzeit laufenden Saisonteil der 1. Bundesligen ab März 2021 hat die diesbezügliche Sorgfaltspflicht der Protokollführer der Vereine gegenüber dem Jahr 2020 merklich nachgelassen.
Beispiele:
- Im ESB werden bereits Tore angezeigt, obwohl der Status noch auf 1 (in Vorbereitung) steht.
- Im ESB steht der Status immer noch auf 2 (läuft), obwohl im "Torticker" das Spiel bereits ca. 30 Min zu Ende ist.
- Im ESB steht der Status auf 3 (beendet) und es dauert über 30 Min., ehe das Ergebnis eingetragen ist.
Es ist Aufgabe des Protokollführers, den jeweiligen Status zeitgerecht einzustellen. Der für die "Hockeyfamilie" wichtigste Eintrag ist das Spielergenis sofort nach Spielende und Umstellen auf Status 3 (beendet). Alle weiteren Eintragungen der SR zu "Karten" und sonstigen Vorkommnissen sind nicht zeitkritisch und können etwas später erfolgen.
Eine positive Anmerkung: Der "Torticker" funktioniert bisher hervorragend und ist nicht an den Status im ESB gebunden. Das gilt auch für den "Ergebnisdienst" unabhängig vom ESB.
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga
Die FIH hat das Regelwerk für Feldhockey rückwirkend zum 1. Januar 2021 etwas modifiziert. Es handelt sich vorwiegend um redaktionelle Änderungen oder um Änderungen, die keinen großen Einfluss auf das Spiel haben, so dass der SRA beschlossen hat, die entsprechenden Änderungen zum Start der Rückrunde am 20.3.2021 zu übernehmen.
Im Detail handelt es sich um folgende Regeländerungen:
Begriffsbestimmungen für Feldhockey: 22. Regelverstoß
- Ein regelwidriges Einwirken auf einen Gegenspieler, das durch einen Schiedsrichter geahndet werden kann.
4.1 Spieler dürfen keine Ausrüstung oder Gegenstände tragen, durch die andere Spieler gefährdet werden können.
Feldspielern
- ist es, sowohl zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls bis zu deren Beendigung erlaubt, eine glatte, vorzugsweise durchsichtige oder einfarbige Gesichtsmaske oder eine Gittermaske aus Metall, die eng an die menschliche Gesichtsform angepasst ist, zu tragen, als auch zur schnellen Freischlagausführung im Anschluss an eine Strafecke, sofern sie den Ball zu einem Mitspieler passen; der wichtigste Grund für das Tragen einer Gesichtsmaske zur Abwehr einer Strafecke ist der Schutz des Spielers; Gesichtsmasken, die dem Sinne dieser Richtlinie entsprechen, sollten erlaubt werden.
6.5 Das Spiel muss nach einem Zeitstopp oder nach einer Spielunterbrechung wegen einer Verletzung oder aus anderem Grund, wenn dabei keine Spielstrafe verhängt worden ist, mit einem Bully fortgesetzt werden:
d) Alle anderen Spieler müssen mindestens 5 m vom Ball entfernt sein, bevor der Ball ins Spiel gebracht wird.
Für den Fall, dass während einer Strafecke, die nicht unter den §13.5 a bis f beschriebenen Voraussetzungen beendet ist, auf Bully entschieden wird, wird die Strafecke wiederholt.
9.1 Spieler dürfen den Ball nicht gefährlich oder so spielen, dass dies zu gefährlichem Spiel führt.
Ein gespielter Ball ist auch als gefährlich zu beurteilen, wenn er einen oder mehrere Gegenspieler zu einer Ausweichbewegung zwingt.
Gestrichen wurde folgende Regelung:
13.5 Eine Strafecke ist beendet, wenn
g) auf Bully entschieden worden ist.
Wenn das Spiel am Ende eines Spielviertels zur Beendigung einer Strafecke verlängert worden ist und während deren Durchführung wegen einer Verletzung oder aus irgendeinem anderen Grund auf Bully entschieden worden ist, muss die Strafecke wiederholt werden.
Mönchengladbach 11.03.2021
Christian Blasch
Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA)
Durch die Entwicklung in den letzten Wochen und Monaten bezüglich COVID19, sollten alle Beteiligten des Bundesliagbetriebes in Bezug auf die Hygienestandards mehr als sensibilisiert sein. Insofern erwartet der SRA auch nicht, dass es diesbezüglich während der Spiele große Probleme geben wird.
Nichts desto trotz hat sich der SRA folgende Vorgehensweise bei "Missachtung des Mindestabstandes" festgelegt:
Im Briefing ist bereits geregelt, dass eine "Spielertraube" von mehreren Spielern nicht akzeptiert wird, sondern eine Kommunikation von nur einem Spieler mit dem Schiedsrichter, in ruhiger und sachlicher Art erlaubt ist. Dies hat sich auch durch Corona nicht geändert. Kommt es nach kritischen Entscheidungen zu Diskussionen, hat ein Spieler das Recht mit dem Schiedsrichter zu kommunizieren. Dabei ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu beachten. Wird der vorgeschriebene Mindestabstand durch den Spieler unterschritten, ist dieser vom Schiedsrichter im ersten Schritt darauf hinzuweisen, den Mindestanstand wieder einzunehmen. Wird dies weiterhin bewusst ignoriert, ist dem betreffenden Spieler eine grüne Karte zu zeigen (vorausgesetzt er wurde nicht bereits mit einer persönlichen Strafe verwarnt). Bei weiterer Verweigerung ist in der Folge eine gelbe Karte zu verhängen (vorausgesetzt der Spieler wurde nicht bereits mit gelb verwarnt).
Spieler, die bewusst den Schiedsrichter oder Gegenspieler anhusten oder anspucken sind mit einer roten Karte des Feldes zu verweisen.
Mönchengladbach, 31.08.20
Christian Blasch
11.03.2020 – Wie der Jugendvorstand des Deutschen Hockey-Bundes informierte, wird ab 1. April 2020 im Jugendbereich die Feldhockey-Spielzeit von 4 x 15 Minuten eingeführt, wie sie international und in Deutschland seit Beginn der Feldsaison 2019/2020 in allen Aktivenspielklassen bereits gilt.
Auf zwei unterschiedliche Handhabungen weisen DHB-Jugendsportwartin Felizitas Bork und Jugendschiedsrichterreferent Andreas Knechten in ihrer Information (siehe Anhang) hin: Bei der Jugend A und B erfolgt nach der Verhängung einer Strafecke sowie nach einem Torerfolg ein Zeitstopp (zur Aufstellung der Beteiligten), bei den Mädchen A und Knaben A wird auf diesen Zeitstopp verzichtet. Die Spielklassen unterhalb des U14-Bereichs sind von der neuen Spielzeitregelung nicht betroffen.
Regeländerungen zur Hallensaison 2019/20
Der internationale Hockeyverband (FIH) hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 neue Hallenho-ckeyregeln veröffentlicht. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen, wurden aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der DHB zum 1. November 2019 in sein Regelwerk übernehmen wird. Entsprechende Abweichungen werden durch einen DHB-Zusatz geregelt.
Nach Rücksprache mit dem LSA wird es zu Beginn der neuen Saison keine Änderung bezüglich des Spielformates geben. Die Einführung von Spielvierteln, verbunden mit einem Zeitstopp bei Strafecken von 20 Sekunden, wird vorerst zurückgestellt und die Erfahrungen aus den europäischen Hallenturnieren bewertet. Daher bleiben bei Spielen mit einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten auch die Auszeiten (je eine Auszeit pro Mannschaft und pro Halbzeit) bestehen.
Ab sofort ist es aus Verletzungsgründen nicht mehr gestattet mit einem Spieler mit den Rechten eines Torwarts zu spielen. Mannschaften haben nur noch die Option mit einem Torwart mit Schutzausrüstung oder ausschließlich mit Feldspielern zu spielen.
Analog zum Feldhockey wurde Regel 13.6, in der das Beenden einer Strafecke in Bezug auf den Spielerwechsel sowie das Spielende bei einer Schlussstrafecke geregelt war, gestrichen. Eine Strafecke gilt zukünftig nicht mehr als beendet, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bedingungen von Regel 13.5.
Eine weitere Regelung aus dem Feld wurde inhaltlich in Bezug auf die Ausführung eines Freischlages vor dem gegnerischen Schusskreis übernommen. Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 3 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 3 m bewegt hat.
Die detaillierten Änderungen lauten wie folgt:
§1.7 Tore stehen in der Mitte jeder Grundlinie außerhalb des Spielfelds. Die Torpfosten müssen mit der Außenseite der Grundlinie abschließen. Ausrüstungsteile oder Gegenstände wie Helme, Gesichtsmasken, Handschutz, Handtücher, Wasserflaschen usw. dürfen nicht innerhalb des Tores abgelegt werden.
Eine Bank für jede Mannschaft ist außerhalb des Spielfelds an ein und derselben Seitenlinie aufzustellen. Die erstgenannte Mannschaft besetzt die Bank, die sich links vom Zeitnehmertisch befindet, die zweitgenannte Mannschaft die rechte Bank, wenn nicht die Schiedsrichter etwas anderes festlegen. Auswechselspieler müssen auf ihrer Mannschaftsbank sitzen.
DHB: Torpfosten dürfen auch mit der Innenseite der Torlinien abschließen, sofern sich dies aus technischen Gründen nicht vermeiden lässt.
Die erstgenannte Mannschaft besetzt die Bank, die sich links vom Zeitnehmertisch befindet, die zweitgenannte Mannschaft die rechte Bank, sofern sich beide Mannschaften nicht auf eine andere Regelung einigen.
§2.1 Jede Mannschaft darf zu jedem Zeitpunkt des Spiels maximal sechs Spieler auf dem Spielfeld haben.
Falls eine Mannschaft mehr als die erlaubte Anzahl an Spielern auf dem Spielfeld hat, ist die Spielzeit anzuhalten, um den regelgerechten Zustand wieder herzustellen. Handelt es sich dabei um ein unabsichtliches Vergehen, kann eine persönliche Strafe gegen den Mannschaftsführer der betroffenen Mannschaft verhängt werden. Handelt es sich hingegen um einen schwerwiegenden Verstoß, muss eine persönliche Strafe verhängt werden. Entscheidungen, die bis zur Wiederherstellung des regelgerechten Zustands getroffen worden sind, können nicht verändert werden, falls das Spiel bereits wieder fortgesetzt worden ist.
Das Spiel ist mit einer Strafecke gegen die Mannschaft fortzusetzen, die den Wechselfehler begangen hat.
DHB: Ein Wechselfehler soll nur geahndet werden, wenn sich die falsch wechselnde Mannschaft hierdurch einen Vorteil verschafft. In erster Linie ist von den Schiedsrichtern die Herstellung des regelgerechten Zustands anzuordnen. Darüber hinaus kann auch gegen Betreuer die Verhängung einer persönlichen Strafe und bei Weigerung einer Mannschaft, den regelgerechten Zustand herzustellen, ein Spielabbruch in Betracht kommen.
§2.2 Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart auf dem Spielfeld hat oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt.
Jede Mannschaft kann spielen mit:
GESTRICHEN:
- mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der eine andersfarbige Spieloberbekleidung tragen muss und innerhalb seiner eigenen Spielfeldhälfte einen sicheren Kopfschutz (jedoch keine Schienen, Kicker oder andere Torhüterschutzausrüstung) tragen darf; zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls allerdings tragen muss, oder...
§5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 10 Minuten, einer Pause von 1 Minute zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 3 Minuten.
Beide Mannschaften können andere Spielzeiten und Pausen vereinbaren, jedoch nicht, wenn für bestimmte Wettbewerbe verbindliche Regularien festgelegt sind.
DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände geregelt.
Im Hallenhockey beträgt die Dauer der Spiele um Deutsche Meisterschaften der Damen und Herren und der Spiele der Bundesligen, einschließlich der hiermit verbundenen Entscheidungsspiele, 2 x 30 Minuten. Die Halbzeitpause dauert bei einer Spielzeit von bis zu 2 x 20 Minuten 5 Minuten, bei einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten 10 Minuten.
Bei einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten stehen jeder Mannschaft Auszeiten zur Verfügung. Im gesamten Bereich des DHB gelten nachstehende Bestimmungen für die Durchführung einer Auszeit:
§6.1 Die Seitenwahl und der Ballbesitz zu Spielbeginn werden gelost:
a) Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.
DHB: Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in der ersten Halbzeit spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.
b) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels zu.
DHB: Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in der ersten Halbzeit spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn zu.
c) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt.
DHB: Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in der ersten Halbzeit spielt.
§6.3 Ein Mittelanstoß wird ausgeführt:
a) zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat; anderenfalls durch einen Spieler der anderen Mannschaft;
DHB: zu Spielbeginn durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat;
b) zu Beginn der zweiten Halbzeit und des vierten Spielviertels durch einen Spieler der anderen Mannschaft;
DHB: zu Beginn der zweiten Halbzeit durch einen Spieler der anderen Mannschaft;
§9.17 Spieler dürfen keine Gegenstände oder Teile ihrer Spielausrüstung auf das Spielfeld, nach dem Ball oder nach einem anderen Spieler, nach dem Schiedsrichter oder einer sonstigen Person werfen.
Sofern der Ball im Anschluss einer Strafecke irgendein weggeworfenes Teil der Spielausrüstung, wie beispielsweise einen Handschutz, einen Knieschutz oder eine Gesichtsmaske, außerhalb des Schusskreises trifft, muss ein Freischlag verhängt werden. Geschieht dies innerhalb des Schusskreises, ist eine Strafecke zu verhängen; wird hierdurch ein Tor verhindert, ist ein 7-m-Ball zu verhängen.
GETSRICHEN
§10.2 Ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts darf, solange er einen sicheren Kopfschutz trägt, außerhalb der eigenen Spielfeldhälfte nicht am Spiel teilnehmen. Er darf diesen jedoch ablegen und dann auf dem gesamten Spielfeld am Spiel teilnehmen
Ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts muss bei der Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls einen sicheren Kopfschutz tragen
§13.2 Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs:
e) Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er sich 3 m bewegt hat (nicht zwingend in nur eine Richtung) oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Der Ball darf außerdem direkt über die Seitenbanden in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, vorausgesetzt, er hat sich 3 m bewegt, bevor er von der Seitenbande abprallt.
Spielt der ausführende Spieler den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter (ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat),
- darf er ihn beliebig oft berühren,
- der Ball muss sich dabei aber mindestens 3 m bewegt haben (nicht zwingend in nur eine Richtung), bevor
- der Ball vom Ausführenden in den Schusskreis geschoben werden darf.
Alternativ:
- darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen, sobald der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.
Der Ball darf bei einem Freischlag, der innerhalb von 3 m zum Schusskreisrand ausgeführt wird, nicht in den Schusskreis gespielt werden, bevor sich dieser nicht mindestens 3 m bewegt hat, von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist oder sich mindestens 3 m bewegt hat, bevor er von der Seitenbanden abprallt. Wird der Freischlag durch einen Angreifer unverzüglich ausgeführt, dürfen die Verteidiger, die sich innerhalb des Schusskreises näher als 3 m zum Ort der Freischlagausführung befinden, den ausführenden Spieler begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 3 m bewegt hat oder der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen alle Spieler 3 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben, bevor der Freischlag ausgeführt wird.
Jedes weitere Spielen oder Versuch des Spielens des Balles oder das Eingreifen eines Angreifers oder Verteidigers, der sich nicht 3 m entfernt befunden hat, muss entsprechend bestraft werden.
Im Anschluss an einen Zeitstopp nach der Verhängung eines Freischlags in der gegnerischen Spielhälfte müssen nach dem Wiederanpfiff des Spiels alle Spieler außer dem ausführenden Spieler mindestens 3 m Abstand halten.
§13.3 Strafecke:
a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Mannschaften sollen so schnell wie möglich (als Richtlinie gelten 20 Sekunden) die Schutzausrüstung anlegen und sich zur Strafeckenausführung aufstellen.
DHB: Die Spielzeit wird nicht angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist.
g) Jeder verteidigende Spieler, der sich zur Strafeckenabwehr nicht hinter der Grundlinie befindet, muss sich an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist.
h) Bevor der Ball gespielt worden ist, darf kein Angreifer außer dem ausführenden Spieler den Schusskreis betreten. Die Verteidiger dürfen vor dem Spielen des Balls weder die Grundlinie noch die gedachte Linie, die 9,10 m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, überschreiten.
GESTRICHEN
§13.6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Spielerwechsels und Beendigung einer Strafecke am Ende der ersten Halbzeit und bei Spielende gilt eine Strafecke außerdem als beendet, sobald der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat.
§13.6 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke gilt Folgendes:
a) Wenn der Ausführende bei der Hereingabe des Balls nicht mindestens einen Fuß hinter der Grundlinie hat, ist die Strafecke zu wiederholen.
b) Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe des Balls an, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird wiederholt.
Führt das Antäuschen zu einem Regelverstoß des Verteidigers, muss sich nur der Angreifer an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist begeben.
c) Wenn ein verteidigender Spieler, außer dem Torwart, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist und darf nicht durch einen anderen Verteidiger ersetzt werden; die Strafecke wird wiederholt.
Wenn ein verteidigender Spieler bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüber-liegenden Grundlinie entfernt ist und darf nicht ersetzt werden.
Wenn ein verteidigender Spieler die gedachte Linie, die 9,10 m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke wiederholt.
d) Wenn ein Torwart die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke mit einem Spieler weniger verteidigt; die Strafecke wird wiederholt.
Die verteidigende Mannschaft kann einen Spieler benennen, der sich an einen Ort begeben muss, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, sie darf diesen aber nicht ersetzen.
Wenn ein Torwart bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss die verteidigende Mannschaft einen weiteren Spieler benennen, der sich an einen Ort begeben muss, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, sie darf diesen aber nicht ersetzen.
Wird eine weitere Strafecke verhängt, also nicht wiederholt, darf die verteidigende Mannschaft die Strafecke mit bis zu sechs Spielern verteidigen.
DHB: Eine Strafecke gilt als Wiederholungsecke, solange nicht die unter § 13.5 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist: Die Strafecke wird wiederholt.
Ein angreifender Spieler, der an einen Ort geschickt wurde, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, darf für eine Wiederholung der Strafecke nicht zurückkehren, jedoch zu einer neu verhängten Strafecke.
f) Bei jedem anderen Regelverstoß eines Angreifers ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.
Mit Ausnahme der vorgenannten Regelungen wird ein Freischlag, eine Strafecke oder ein 7-m-Ball verhängt, wie an anderen Stellen in den Regeln beschrieben.
Mönchengladbach den 20.10.19
Christian Blasch
Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss
Regeländerungen zur Rückrunde der Feldhockeysaison 2018/19
Der internationale Hockeyverband (FIH) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 neue Feldhockeyregeln veröffentlicht. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen, wurden aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der DHB zum 1. April 2019 (Nachholspiele im März sind eingeschlossen) in sein Regelwerk übernehmen wird, es sei denn aus dem jeweiligen DHB-Zusatz ergibt sich etwas anderes.
Ab sofort ist es aus Verletzungsgründen nicht mehr gestattet mit einem Spieler mit den Rechten eines Torwarts zu spielen. Mannschaften haben nur noch die Option mit einem Torwart mit Schutzausrüstung oder ausschließlich mit Feldspielern zu spielen.
Bereits zu Beginn der Feldhockeysaison 2018/19 wurde in den Bundesligen eine Änderung des Spielformates von 4 x 15 Minuten beschlossen. Die neue Viertelregelung wird nun zum 1. August 2019 in allen Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen eingeführt. Alle Auszeiten fallen damit weg. In Verbindung mit der Reduzierung der Spielzeit auf 60 Minuten wird auch der Zeitstopp bei Strafecken und Toren bundesweit übernommen. Zur einfacheren Handhabung in den Spielklassen der Landesverbände (Spiele ohne offizielle Uhr), hat der SRA dazu einen kurzen Leitfaden in Form eines DHB-Zusatzes (§ 5.1) entwickelt. Der Jugendausschuss des DHB wird über den Termin der Einführung und Umsetzung in den Spielklassen der Jugend zeitnah entscheiden.
Des Weiteren wurde zur Rückrunde der Ausführort eines Freischlages für den Verteidiger innerhalb des Schusskreises geändert. Fortan kann der Freischlag nun, analog zur Halle, an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden.
Eine weitere Änderung findet sich im Wortlaut zur Ausführung eines Freischlages im gegnerischen Viertelraum. Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 5 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5 m bewegt hat.
Regel 13.6, in der das Beenden einer Strafecke in Bezug auf den Spielerwechsel sowie das Spielende bei einer Schlussstrafecke geregelt war, wurde gestrichen. Eine Strafecke gilt zukünftig nicht mehr als beendet, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bedingungen von Regel 13.5.
Nachstehend finden sich alle inhaltlichen Änderungen des Regeltextes:
§2.2 Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart auf dem Spielfeld hat oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt.
Verpflichtende Versuchsregel mit Gültigkeit zum 1. Januar 2019: Einer Mannschaft ist es nicht länger erlaubt mit einem Feldspieler mit den Rechten des Torwarts zu spielen.
§5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 15 Minuten, einer Pause von 2 Minuten zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 5 Minuten.
DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände festgelegt. Die Halbzeitpause dauert 10 Minuten. Die Spieldauer von 4 x 15 Minuten gilt für die Bundesligen bereits für die Feldsaison 2018/19, für alle Erwachsenenspielklassen des DHB ab dem 1. August 2019.
§5.1 f) Wird eine Strafecke verhängt, soll die Spielzeit unter Berücksichtigung von Paragraph e) für 40 Sekunden angehalten werden (um unter anderem den Verteidigern das Anlegen von Schutzausrüstung zu ermöglichen), bevor die Strafecke freigegeben wird.
DHB: Ab dem 1. August 2019 gilt im DHB folgende Regelung für alle Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen: Wird eine Strafecke verhängt, wird die Spielzeit angehalten, außer es handelt sich um eine Wiederholungsecke. Sind beide Mannschaften zur Ausführung der Strafecke bereit, beginnt der Schiedsrichter das Spiel durch einen Pfiff; der Ball muss im Anschluss unverzüglich hereingegeben werden. Die Schiedsrichter sollen dafür sorgen, dass sich beide Mannschaften so schnell wie möglich zur Ausführung der Strafecke aufstellen.
§5.1 i) Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit für 40 Sekunden angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen Videobeweis oder 7-m-Ball verhängt.
DHB: Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften vor Ablauf der 40 Sekunden erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, können die Schiedsrichter das Spiel auch vor Ablauf der 40 Sekunden wieder freigeben.
Ab dem 1. August 2019 gilt im DHB folgende Regelung für alle Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen: Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen 7-m-Ball erzielt. Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, beginnt der Schiedsrichter das Spiel durch einen Pfiff.
§13.1 Ort der Ausführung eines Freischlags:
b) Ein Freischlag für die Verteidiger der in einem Bereich von 15 m zur Grundlinie verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die bis zu 15 m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.
Ein Freischlag für den Verteidiger, der für ein Vergehen innerhalb des Schusskreises verhängt wurde, kann an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden
§13.2 Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende im gegnerischen Viertelraum darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er sich 5 m bewegt hat (nicht zwingend in nur eine Richtung) oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.
Alternativ:
- darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen, sobald der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.
Der Ball darf bei einem Freischlag, der innerhalb von 5 m zum Schusskreisrand ausgeführt wird, nicht in den Schusskreis gespielt werden, bevor sich dieser nicht mindestens 5 m bewegt hat, oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer unverzüglich ausgeführt, dürfen die Verteidiger, die sich innerhalb des Schusskreises näher als 5 m zum Ort der Freischlagausführung befinden, den ausführenden Spieler begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5 m bewegt hat oder der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen alle Spieler 5 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben, bevor der Freischlag ausgeführt wird.
§13.3 Strafecke:
a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind.
Mannschaften sollen sich so schnell wie möglich zur Strafeckenausführung aufstellen.
DHB: Mannschaften sollen nicht länger als 40 Sekunden Zeit benötigen, um sich zur Strafeckenausführung aufzustellen
§13.6 e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der Spieler, der die Strafecke hereingibt, hinter die Mittellinie begeben. Die Strafecke wird wiederholt.
Das komplette Regelheft 2019 kann unter hockey.de eingesehen und runtergeladen werden.
Mönchengladbach den 05.03.19
Christian Blasch
Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss
Bisher keine Regeländerungen bekannt.