Ankündigungen - Allgemein
Der Bundesjugendtag hat sich auf Antrag des Bundesjugendvorstands am 13.3.2021 mit großer
Mehrheit für eine Umbenennung der Jugendaltersklassen ausgesprochen. Im Einzelnen wurde
folgende Umbenennung beschlossen:
- Mädchen D/Knaben D in Weibliche/Männliche U8
- Mädchen C/Knaben C in Weibliche/Männliche U10
- Mädchen B/Knaben B in Weibliche/Männliche U12
- Mädchen A/Knaben A in Weibliche/Männliche U14
- Weibliche/Männliche Jugend B in Weibliche/Männliche U16
- Weibliche/Männliche Jugend A in Weibliche/Männliche U18
Liebe Jugendwarte und Vereinsverantwortliche,
Wir möchten euch mitteilen, dass wir ab sofort in die Planung der Feldsaison 2021 übergehen. Diese planen wir mit einem möglichst späten Saisonstart zwischen 24.04. und 02.05.21. Wir hoffen unsere bis dahin erstellte Pläne, bei sommerlichen Temperaturen durchführen zu können. Das komplette Meldeverfahren und Terminabsprachen wickeln wir wie auch schon im vergangenen Herbst online ab.
Wir versuchen für euch mit einem relativ schlanken Zeitfenster möglichst viel Zeit für die Mannschaftsmeldung zu gewinnen.
Daher muss folgende „Timeline“ unbedingt eingehalten werden.
- Mannschaftsmeldung durch Vereine bis 01.03.21
- Korrektur durch Vereine bis: 07.03.21
- Rahmenspielpläne erstellen durch HBW bis: 16.03.21
- Terminabsprachen Vereine eingeben bis: 01.04.21
- Rückbestätigung der „eingefrorenen“ Terminabsprachen durch Vereine bis: 05.04.21
- Einstellung der Terminabsprachen in HBW-Website „Ergebnisdienst“ durch GS bis: 05.04.21
- Prüfung Spieltermine durch Vereine auf HBW-Website „Ergebnisdienst“ bis: 11.04.21
- Saisonstart: 24.04. und 02.05.21
Die Mifritep mit allen Terminen werden wir so schnell als möglich unter gleichem Link als Tabellenblatt veröffentlichen. Aktuell fehlt uns hier seitens DHB die komplette Terminplanung.
Mit sportlichen Grüßen
Daniel Weißer
VP Jugend
Ab dem 01.04.2020 gelten in allen Jugendligen ab der Altersklasse U14 die Spielzeiten, die der Bundesjugendtag 2019 beschlossen hat.
Ausgenommen sind in der Corona Saison folgende Liegen im HBW:
Verbandsliga Weibliche und Männliche Jugend B (Spielzeit 2x 20 ohne Auszeiten)
Verbandsliga Mädchen und Knaben A (Spielzeit 2x 20 ohne Auszeiten)
In den Verbandsligen wird in Spieltagen gespielt, sprich je 2 Spiele pro Spieltag.
In den Regionalligen gelten die Spielzeiten 4x 15 min.
Aufgrund der z.Zt. steigenden Zahlen von Coronainfizierten wissen wir nicht ob der Spielbetrieb in der OLH Feld 2019 - 2021, wie auch in allen anderen Ligen, im September / Oktober 2020 gespielt werden kann.
Sollte es bei einer Mannschaft eine vom zuständigen Ordnungs- oder Gesundheitsamt verordnete Quarantäne eines oder mehrerer Spieler / innen die in den Kaderlisten eingetragen sind geben, kann dieses Spiel verlegt werden.
Eine Verlegung ist mit dem betroffenen Spielpartner und dem SRA mit dem im Downloadcenter hinterlegten Spielverlegungsformular zu beantragen. Aufgrund einer verordneten Quarantäne ist die beantragte Spielverlegung kostenfrei.
Deshalb möchten wir sie bitten die Spieltermine der OLH Feld in 2021 neu zu terminieren um ausreichend freie Termine für etwaige Spielverlegungen zur Verfügung zu haben.
Der Spielbetrieb sollte Anfang Mai 2021 beginnen
Der letzte Spieltag wird auf den 11.07.2021 um 11:00 für alle Mannschaften der OLH Feld festgelegt.
Bitte legen Sie ihre Heimspieltermine in Absprache mit dem jeweiligen Spielpartner fest und melden diese bis spätestens 31.03.2021 an den Staffelleiter der OLH Feld.
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- Fahrkosten Buli - 100%
- Fahrtkosten 1.VL/OL - EUR 7,— Ortstaxe pro Schiedsrichter/Spiel
- + jeweilige SPAE Bull + 1.VL EUR 20,— und OL EUR 30,— pro Schiedsrichter/Spiel
- Spesen Buli falls diese dort anfallen würden, ohne das zusätzliche Spiel(e)
- HBW keine Spesen
Aus gegebenem Anlass – Nichteinhalten der Bestimmungen zum Ausfüllen des ESB gemäß § 31 Abs. 4 und § 33 Abs. 1 – 3 durch die Vereine und der Bestimmungen zur elektronischen Bestätigung der Richtigkeit der Eintragungen im ESB gemäß § 36 Abs. 3 - 5 durch die Schiedsrichter der Meisterschaftsspiele BL Damen Halle 2019/2020 – weise ich hier besonders auf folgende diesbezügliche Strafbestimmungen gemäß § 50 SPO DHB hin:
§ 50 Strafen – Verfahrensregeln
Abs. 1 Der zuständige Staffelleiter verhängt gegen Vereine
• a) bei folgenden Verstößen ihrer Mannschaften folgende Strafen:
2. unterlassene Zurverfügungstellung eines mit dem Internet verbundenen Endgeräts
(§ 31 Abs. 4) € 30,-
3. unterlassene Benennung eines Protokollführers (§ 31 Abs. 4) € 30,-
4. unterlassenes, unvollständiges und nicht rechtzeitiges Ausfüllen des ESB
(§ 33 Abs. 1 und 3) € 20,-
• b) bei folgenden Verstößen der Vereine oder ihrer Schiedsrichter oder Zeitnehmer folgende
Strafen:
7. unterlassenes, unvollständiges oder nicht rechtzeitiges Ausfüllen des ESB und/oder
unterlassene oder nicht rechtzeitige elektronische Bestätigung der Richtigkeit der Eintragungen
durch die Schiedsrichter (§ 36 Abs. 3 bis 5) € 25,-
gehören die Schiedsrichter zwei verschiedenen Vereinen An; je Verein € 15,-
bei Verstoß nur eines Schiedsrichters € 15,-
Anmerkung: Diese Pflichten und Bestimmungen gelten nicht nur für Meisterschaftsspiele der Bundesliga Damen Halle, sondern nach erfolgtem Abschluss der Einführung des ESB gemäß § 1 SPO DHB auch für alle anderen Meisterschaftsspiele der Damen und Herren Feld und Halle im Geltungsbereich des DHB.
Frank Selzer
DHB - Sportausschuss
Zuständiger Ausschuss Bundesliga
Staffelleiter Bundesliga Damen Halle